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   BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11   

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https://dejure.org/2011,19187
BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11 (https://dejure.org/2011,19187)
BFH, Entscheidung vom 13.10.2011 - IX B 97/11 (https://dejure.org/2011,19187)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 2011 - IX B 97/11 (https://dejure.org/2011,19187)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • openjur.de

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, EigZulG § 6 Abs 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • Bundesfinanzhof

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 6 Abs 2 EigZulG, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO
    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde, Eigenheimzulage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt.
    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache betreffend die Eigenheimzulage im Hinblick auf deren zwischenzeitliche Abschaffung

  • datenbank.nwb.de

    Rechtssachen zur Eigenheimzulage regelmäßig nicht mehr von grundsätzlicher Bedeutung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 17.06.2010 - IX B 37/10

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung von die Eigenheimzulage betreffenden

    Auszug aus BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11
    Angesichts dessen, dass es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht (s. das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680) handelt, wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn sich die Frage des Objektverbrauchs bei geschiedenen Ehegatten trotz der expliziten Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 3 des Eigenheimzulagengesetzes noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620; vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 09.05.2007 - IX B 7/07

    NZB: Eigenheimzulage, auslaufendes Recht, grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11
    Angesichts dessen, dass es sich bei der Eigenheimzulage um ausgelaufenes Recht (s. das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage vom 22. Dezember 2005, BGBl I 2005, 3680) handelt, wäre nur ausnahmsweise von grundsätzlicher Bedeutung auszugehen, wenn sich die Frage des Objektverbrauchs bei geschiedenen Ehegatten trotz der expliziten Regelung in § 6 Abs. 2 Satz 3 des Eigenheimzulagengesetzes noch für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin stellen könnte (BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620; vom 9. Mai 2007 IX B 7/07, BFH/NV 2007, 1473).
  • BFH, 12.05.2009 - IX R 53/08

    Fortführung der Eigenheimzulagenberechtigung durch den übernehmenden

    Auszug aus BFH, 13.10.2011 - IX B 97/11
    Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) geltend gemachte Divergenz (§ 115 Abs. 2 Nr. 2  2. Alternative der Finanzgerichtsordnung --FGO--) besteht nicht, da der Streitfall von dem mit Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2009 IX R 53/08 (BFH/NV 2009, 1611) entschiedenen Sachverhalt insoweit maßgeblich abweicht, als der BFH dort die Frage des Objektverbrauchs wegen der Förderung eines zweiten Objekts der Ehegatten nicht zu entscheiden hatte.
  • BFH, 03.07.2012 - IX B 185/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: EigZulG ausgelaufenes Recht; rechtliches Gehör und

    Im Übrigen haben Fragen zur Eigenheimzulage als ausgelaufenes Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung mehr (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. September 2009 IX B 84/09, BFH/NV 2010, 395; vom 13. Oktober 2011 IX B 97/11, BFH/NV 2012, 179; vom 17. Februar 2009 IX B 168/08, BFH/NV 2009, 896).
  • BFH, 16.03.2012 - IX B 156/11

    Kein Vertrauensschutz bei Festsetzung von Eigenheimzulage - keine Divergenz bei

    Im Übrigen handelt es sich bei Fragen zur Eigenheimzulage um --grundsätzlich nicht mehr bedeutsames-- ausgelaufenes Recht (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. Juni 2010 IX B 37/10, BFH/NV 2010, 1620; vom 13. Oktober 2011 IX B 97/11, BFH/NV 2012, 179).
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